Buchhaltung

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung in Grünwald, im Landkreis München und in München

Rechtzeitig Probleme finden und lösen

Das Jahresergebnis am Ende eines Wirtschaftsjahres entscheidet darüber, inwieweit das zurückliegende Jahr erfolgreich war. Steigende Umsätze sind ein gutes Zeichen, aber noch lange kein Garant, dass am Jahresende ein Unternehmensgewinn festgestellt werden kann.

Eine zeitnah geführte Finanzbuchhaltung hilft Ihnen, rechtzeitig Probleme zu erkennen und sie zu lösen.

Digitale Buchhaltung- so bucht man heute in Grünwald, im Landkreis München und in München

Die digitale Buchhaltung reduziert tatsächlich die nach wie vor vorhandene Papierflut im Alltag. Die Umstellung der Buchhaltung im Unternehmen auf digitale Buchhaltung ist ein Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der Arbeitsaufwand und die Kosten in der unternehmenseigenen Buchhaltung sinken und entlasten das Unternehmen, denn Pendelordner müssen nicht mehr in das Steuerbüro gebracht oder abgeholt werden. Die Belege und Rechnungen müssen vor der Buchung nicht mehr vorsortiert werden, weil die automatische Vorkontierung Teil der digitalen Buchhaltung ist. Die jederzeit aktuelle Buchhaltung unterstützt Sie bei der Etablierung eines effizienten Mahnwesens und Forderungsmanagements im Unternehmen. Ein gut organisiertes Forderungsmanagement senkt Außenstände und erhöht die Liquidität des Unternehmens.

Möchten Sie auch die vielen Vorteile der digitalen Buchhaltung nutzen? Vereinbaren sie einfach einen Termin in meiner Kanzlei in Grünwald vor den Toren von München. Sie erfahren:

  • was digitale Buchhaltung konkret bedeutet,
  • welche Vorteile und Informationsgewinn die Unternehmensleitung gewinnt,
  • was bei der Einführung der digitalen Buchhaltung im Unternehmen beachtet werden muss
  • wie ein effizientes Forderungsmanagement im Unternehmen eingerichtet wird.

Gern unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung und meinem Wissen bei der Umstellung Ihrer konventionellen Buchhaltung auf die digitale Buchhaltung.

Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Auf der Grundlage des Jahresabschlusses bestimmt die Finanzverwaltung,  dass kleine Unternehmen und Freiberufler den Jahresabschluss als Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellen dürfen, während Personen- und Kapitalgesellschaften eine Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)erstellen müssen.

Die Gewinnermittlung mittels Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist deutlich zeitaufwendiger als die Einnahmen-Überschussrechnung. Dennoch kann es von Vorteil sein, das Jahresergebnis auf Grundlage der Bilanz zu ermitteln. Vorteil der Bilanz gegenüber der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind:

  • besserer Überblick über die Vermögenslage des Unternehmens
  • größerer Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Jahresergebnisses
  • hilfreich bei Kreditverhandlungen mit der Bank und anderen Kapitalgebern
  • solide Planungshilfe für die Unternehmensleitung

Lohnbuchhaltung für kleine und mittelständische Unternehmen in Grünwald und München

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe. Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung ist unabdingbar, um die Übersicht über Änderungen im Lohnsteuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht zu behalten und um die erforderlichen Dokumentationspflichten zu erfüllen. Meine Kanzlei übernimmt die vielen bürokratischen Aufgaben wie An- und Abmeldungen, Bescheinigungen, Dokumentationspflichten, Führung von Arbeitszeitkonten. Viele Unternehmen in Grünwald, München, Taufkirchen, Oberhaching, Unterhaching, Starnberg, Ottobrunn, Wolfratshausen, Neubiberg gehen den sicheren Weg und geben die Lohnbuchhaltung in professionelle Hände.

Die Advance Steuerberatung in Grünwald übernimmt Ihre laufende Lohnbuchhaltung sowie alle monatlichen und jährlichen Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger.

Digitale Lohnbuchhaltung – einfach und zuverlässig

Die DATEV-Plattform „Unternehmen online“ vereinfacht den Informationsaustausch zwischen dem Unternehmen und der Steuerkanzlei. Das Unternehmen aktualisiert regelmäßig die Angaben zu Urlaub, Krankheitstagen, geleisteten Überstunden und über die konkreten Arbeitszeiten der Minijobber und geringfügig Beschäftigen. Wichtige Dokumente liegen in der digitalen Personalakte jederzeit bereit.

Die Lohnexperten der Advance-Steuerberatung stellen die pünktliche und korrekte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung sicher. Gern berate ich Unternehmer und Arbeitnehmer zu den vielfältigen steuerfreien, steuerbegünstigten oder pauschal zu versteuernden Lohnbestandteilen. Mit diesen Bausteinen zur Nettolohnoptimierung können attraktive Löhne und Gehälter gestaltet werden und die Mitarbeiterzufriedenheit gefördert werden. Wenn Sie mehr erfahren möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit meiner Steuerkanzlei in Grünwald bei München.

Bei geringfügiger Beschäftigung und Minijobs Fallstricke vermeiden – Rat und Tipps für Interessierte in Grünwald, München und Landkreis München

Geringfügige Beschäftigung und Minijobs erfreuen sich großer Beliebtheit. Schüler, Studenten, Rentner und andere Menschen können unkompliziert Geld dazuverdienen. Dem Arbeitgeber fällt die Last zu, den gesetzlich geforderten Dokumentationsaufwand zu erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

Die Minijobber und geringfügig Beschäftigten haben in weiten Teilen die gleichen Rechte wie die Vollbeschäftigten:

  • Anspruch auf Mindestlohn,
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Urlaubsanspruch,
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es vertraglich vereinbart ist (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, …)
  • Kündigungsschutz

Der bekannteste Minijob ist der 60-Euro-Job, d.h., die monatliche Verdienstobergrenze liegt bei 520 Euro je Monat zuzüglich der Abgaben an die Sozialversicherungsträger. Achten Sie bei der Berechnung der Arbeitszeit, dass der Mindestlohn eingehalten wird – steigt der Mindestlohn so sinkt die maximal zulässige Arbeitszeit. Per Gesetz ist der Unternehmer verpflichtet, Buch über die Arbeitszeiten bei geringfügig Beschäftigten und bei Minijobbern zu führen. Festgehalten werden Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die tatsächliche Arbeitszeit. Fehlen die Aufzeichnungen zu den Arbeitszeiten, kann gegen den Unternehmer ein empfindliches Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Mindestlohn Gesetz (MiloG) verhängt werden.

Wichtige Hinweise und Informationen hält die Minijob-Zentrale bereit. Beratung erhalten Sie in meinem Steuerbüro in Grünwald bei

Leistungsangebot für Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der gesamten Finanzbuchhaltung nach Standard und Spezialkontenrahmen mit Steuersoftware DATEV-PRO
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellen-, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Meldungen an die Behörde (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung, ZM -Meldungen)
  • Laufende Beratung bei Ihrer Buchhaltung
  • Erstellen von Ergebnisauswertungen BWA, Summen- und Saldenlisten, graphische Mehrjahresvergleiche, Offenen-Posten-Listen und Controllingberichte usw.
  • Erstellung des Jahresabschlusses auf Basis handelsrechtlicher oder steuerrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung der Anlagenbuchführung mit Anlagenverzeichnis
  • Erstellung eines Anhangs und Mithilfe bei der Erstellung des Lageberichts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Offenlegung beim Bundesanzeiger
  • Laufende Lohn- und Gehaltsbuchhaltung über das System DATEV-PRO
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Lohnsteueranmeldungen, Meldungen an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Beratung bei geringfügiger Beschäftigung (Praktikum, Minijob)
  • Beratung in Fragen der Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Unterstützung bei Prüfungen von Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Erstellung von Bescheinigungen oder Beitragsnachweisungen