Steuererklärung
Jeder Unternehmer und viele Arbeitnehmer, Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Meist handelt es sich um die Einkommensteuererklärung.
Die Formulare, unverständliche Begriffe, die Fülle an Sonderregelungen und Ausnahmen lassen manchen Steuerpflichtigen verzweifeln, wenn er die Einkommensteuererklärung allein ausfüllen will. Statt zu resignieren ist es besser, einen Steuerberater um Unterstützung zu bitten. Dass es sich lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, zeigen die Zahlen für das Jahr 2013, die das Statistische Bundesamt 2017 veröffentlichte: Etwa die Hälfte aller unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielten, reichten ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Die Steuerrückerstattung betrug im Durchschnitt 935 €. Über die Hälfte der Steuerrückerstattungen bewegte sich zwischen 100 und 1000 €.
München boomt, wie unterschiedliche Statistiken belegen. Die Weltstadt München ist für junge Menschen, besonders für junge Akademiker, ein interessanter Wohn- und Arbeitsort. Die Geburtenzahlen in München erreichten in den letzten Jahren immer neue Rekorde. Gerade junge Familien brauchen jeden Euro, denn die Lebenshaltungskosten sind hoch.
Die Familie ist ein zeitgemäßes Steuersparmodell für München
Kinder kosten die Eltern nicht nur Geld – sie können auch eine erhebliche Steuerentlastung bringen. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Für jedes Kind zahlt der Staat Kindergeld an die Eltern aus, gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Statt Kindergeld kann auch einder Freibetrag je Kind geltend gemacht werden. Die gute Nachricht ist, dass das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuererklärung prüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger kommen. Je höher das Einkommen der Eltern ist, umso mehr Vorteile ziehen Sie aus dem Kinderfreibetrag.
Kinderbetreuungskosten in München bei der Steuererklärung angeben
Die Stadt München gewährt Eltern Ermäßigung bei den Kinderbetreuungskosten, die abhängig vom Einkommen der Eltern sind. Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten für Kindergrippe, Tagesmutter, Kindergarten können in der Steuererklärung unter Werbungskosten angegeben werden.
30 Prozent des Schulgeldes bei Privatschulen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, dabei sind Verpflegungs- und Unterbringungskosten ausgenommen.
Sparerfreibetrag, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer – die Familiensparbüchse
Den Kindern wird wie den Eltern ein Sparerfreibetrag eingeräumt. Wenn die Zinseinkünfte der Eltern den Sparerfreibetrag übersteigen, kann man den Sparerfreibetrag der Kinder nutzen. Dazu schenken die Eltern dem Kind Vermögen. Mit der Schenkung verlieren die Eltern die Verfügungsgewalt über diesen Teil des Vermögens.
Für Ehepartner und Kinder gewährt der Gesetzgeber hohe Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Sobald Immobilienvermögen und Betriebsvermögen an die nächste Generation weitergeben werden soll, wird oft der Freibetrag überschritten und im Erbfall muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu vermeiden, sollten Sie in der Familie über Testament, Erbschaft und Schenkung sprechen. Holen Sie sich für die Erstellung des Testaments kompetenten Rat von Fachleuten ein, sowohl von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht als auch von einem Steuerberater mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer.
Betriebliche und private Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Oft wird diese als Entgeltumwandlung realisiert, d.h., der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Monatslohnes und zahlt den Betrag direkt in die betriebliche Altersvorsorge ein. Im Idealfall kann der Arbeitnehmer noch zusätzliche Steuerersparnisse erzielen, wenn er mit der Entgeltumwandlung der kalten Progression ein Schnippchen schlagen kann.
Mit der sogenannten Riesterrente fördert der Staat die Eigeninitiative der Bürger bei der privaten Altersvorsorge. Neben der Grundzulage wird für jedes Kind im Haushalt eine Kinderzulage gewährt. In den Genuss der Zulagen kommen Sie nur, wenn Sie mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Rentenvertrag einzahlen. Die Zulagen werden auf die Beiträge für die Riesterrente angerechnet, so dass der tatsächliche von Ihnen zu leistende Beitrag geringer ausfällt. Die Altersvorsorge für Unternehmer fördert der Staat mit der sogenannten Rürup-Rente. Die Beiträge zur Riester- und Rürup-Rente werden in der Steuererklärung angegeben und reduzieren die Einkommensteuer. Dafür muss die im Alter geleisteten Rentenzahlungen versteuert werden. Der Unternehmer kann sich Ansprüche aus dem Riestervertrag seines Ehepartners sichern und sogar selbst die Grundzulage erhalten, wenn er selbst einen Altersvorsorgevertrag abschließt. über die mittelbare Förderung sind auch Unternehmer zulagenberechtigt, auch wenn sie nicht gesetzlich rentenversichert sind. Der Steuerberater prüft auf Wunsch die Vorteilhaftigkeit eines solchen Vertrages unter Berücksichtigung Ihrer Lebensumstände und der Vermögensverhältnisse.
Wahl der Steuerklasse unter Ehepartnern
Wenn die Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen, so wählt der besserverdienende Partner die Steuerklasse 3 und sein Ehepartner die Steuerklasse 5. Der Vorteil besteht darin, dass schon im laufenden Jahr mehr Geld in der Familienkasse bleibt und nicht unnötig viel Steuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Aufs Jahr betrachtet, bleibt die Steuerschuld gleich, egal welche Steuerklasse die Ehepartner haben. Zuviel gezahlte Steuer holt man sich später mit der Abgabe der Steuererklärung zurück. Beachten Sie, dass sich viele Sozialleistungen am Nettoverdienst und nicht am Bruttoverdienst orientieren wie das Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse kann später die Familienkasse bereichern.
Unsere Leistungen zu Steuererklärung und Einkommensteuer:
- Einkommensteuererklärung
- Beratung zu Steuervorausplanungen und Steuerersparnissen
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer oder Lohnsteuerermäßigung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Beratung zur Steueroptimierung von Schenkung und Erbschaft sowie bei der Unternehmensnachfolge
- Altersvorsorge über Riester- bzw. Rürup-Rente aus steuerlicher Sicht
- Beratung bei Investitionen (z.B. Immobilie, Fahrzeug, usw.)
- steuerliche Beratung bei der Wahl der Veranlagungsform oder Steuerklasse bei Ehegatten
- Berechnungen für den Antrag auf Elterngeld
- Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten der Finanzbehörden
- Erhebung von Einsprüchen beim Finanzamt
- Informationen über aktuelle Steuerthemen